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Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der WALSER GmbH


Die nachstehenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der WALSER GmbH gelten ausschließlich für alle abgegebenen Verkaufsangebote, auch für zukünftige. Der Geltung der allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Geschäftspartners wird hiermit endgültig widersprochen. Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen – insbe- sondere AGB des Vertragspartners/Kunden – werden nur Vertragsbestandteil, wenn diese von der WALSER GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


  1. Angebot und Abschluss

    1. Alle Angebote sind unverbindlich/freibleibend, insbesondere hinsichtlich Preis- und Lie- fermöglichkeit. Mündliche, telefonische oder durch Vertreter getroffene Vereinbarungen sowie nachträgliche Vertragsänderungen erlangen erst Gültigkeit, wenn sie durch uns schriftlich bestätigt sind. Falls der Auftrag nicht besonders bestätigt wird, gilt die Rech- nung als Auftragsbestätigung. Mengen- und Gewichtsangaben gelten als nur annähernd maßgebend.

    2. Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rech- nungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche, aufgrund irrtümlich erfolg- ter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren Verkaufsunterlagen ste- hen, können nicht entstehen.

      1.3. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit einer Auftragsbestätigung der WALSER GmbH als angenommen, womit ein Vertrag zustande kommt.


  2. Preise

    1. Die Preise gelten je nach Lieferung ab Werk oder Vertreterlager in der angegebenen Währung. Zu den Preisen kommt je nach Gesetzeslage die Mehrwertsteuer in der jeweils gültigen Höhe. Es gelten die nach unseren Listen am Tage der Lieferung gültigen Preise.

      2.2. Die angeführten Preise gelten „ab Werk“ bzw „ex works“ und beinhalten nicht die Kosten des Transports, Montage oder Aufstellung.


  3. Vertriebsrecht

    1. Den Kunden der WALSER GmbH ist es untersagt, ohne schriftliche Einverständniserklä- rung die von der WALSER GmbH gelieferten Waren, die die Firma WALSER GmbH als Sor- timentsartikel bezeichnet und in den WALSER Sortimentsverkaufsverpackungen verkauft werden, selbst (aktiv) in Internetplattformen wie „Amazon“ oder „Ebay“ zu veräußern (Verbot des aktiven Verkaufs). Die Kunden der WALSER GmbH sind auch verpflichtet, die- ses Verkaufsverbot auf ihre Kunden, soweit sie nicht Endverbraucher sind, zu überbinden. Der WALSER GmbH kommt somit das ausschließliche und alleinige Vertriebsrecht über Internetplattformen wie „Amazon“ und „Ebay“ zu. Die Kunden halten die WALSER GmbH für die Einhaltung dieser Verpflichtung vollkommen schad- und klaglos. Den Kunden der WALSER GmbH wird empfohlen, die Verkaufspreise der Sortimentsware an die von der Fir- ma WALSER GmbH vorgegebenen unverbindlich empfohlenen Verkaufspreise anzupassen.

    2. Für jeden Verstoß gegen diese Verpflichtung zahlt der Kunde an die WALSER GmbH eine verschuldensunabhängige Vertragsstrafe in Höhe von € 500,00. Weitergehende Scha- denersatzansprüche bleiben unberührt.


  4. Lieferung

    Wir ersuchen um Beachtung gem. Beilage.


  5. Lieferfristen und Lieferstörungen

    1. Die von uns angegebenen Lieferfristen sind als annähernd zu verstehen. Eine Überschrei- tung berechtigt den Besteller noch nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zum Schaden- ersatz. Der Käufer kann den Verkäufer frühestens eine Woche nach Überschreitung der Lieferfrist in Verzug setzen. Dem Verkäufer steht sodann noch eine Nachfrist von drei Wochen zur Erfüllung seiner Lieferverpflichtungen zu. Wird die Nachfrist überschritten, steht dem Käufer nur ein Rücktrittsrecht zu. Schadenersatzansprüche sind bei leichtem Verschulden ausgeschlossen.

    2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

    3. Betriebs- oder Verkehrsstörungen, Feuerschäden, Überschwemmungen, Arbeiter-, Ener- gie- oder Rohstoffmangel, Streik, Aussperrungen, Störungen beim Versand, behördliche Verfügungen sowie sonstige unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb des Willens des Lieferers liegen, berechtigen uns, die Lieferfristen angemessen, mindestens auf die Dauer der Störung zu verlängern, oder falls die Störung länger als 6 Wochen dauert, vom unerledigten Teil des Auftrages zurückzutreten. Auch in diesen Fällen sind Schadener- satzansprüche des Käufers ausgeschlossen.

    4. Ansprüche auf Ersatz von mittelbaren Folgeschäden sind in jedem Fall ausgeschlossen. Dies gilt auch für Ansprüche aus entgangenem Gewinn und unerlaubter Handlung, so- weit die WALSER GmbH leicht fahrlässig handelt.


  6. Mängelrüge

    1. Offene Mängel sind unverzüglich nach Ablieferung der Ware bei uns geltend zu machen. Nach Ablauf von 7 Tagen nach Empfang der Ware gilt diese in jedem Falle als genehmigt. Handelsübliche oder geringe, technisch unvermeidbare Abweichungen der Qualität, Far- be oder Ausrüstung können nicht beanstandet werden. Versteckte Mängel sind unver- züglich nach deren Entdeckung bei uns geltend zu machen. Mängelrügen, die nach dieser Bestimmung verspätet erhoben werden, können nicht berücksichtigt werden.

    2. Bei berechtigten Beanstandungen verpflichten wir uns zur Lieferung mangelfreier Ersatz- ware innerhalb angemessener Frist, Mängelfolgeschäden können nur bei grobem Ver- schulden der WALSER GmbH geltend gemacht werden. Eine Rücknahme ordnungsgemäß ausgelieferter Ware ist nicht möglich. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.


  7. Eigentumsvorbehalt

    1. Alle von der WALSER GmbH gelieferten Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung deren Eigentum. Die Hereinnahme von Wechseln gilt nicht als Bezahlung.

    2. Der Käufer darf die Ware nur im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsbetriebes ver- äußern, verarbeiten und vermengen. Bei Weiterveräußerung der unter erweitertem Ei-

      gentumsvorbehalt stehenden Ware gilt der erzielte Kaufpreis zur Abdeckung der offenen Forderung als an die WALSER GmbH abgetreten. Bei Verarbeitung oder Vermengung er- streckt sich der erweiterte Eigentumsvorbehalt entsprechend dem Verarbeitungs- oder Vermengungsanteil auch auf das neue Produkt.

    3. Sicherungsübereignungen, Sicherheitsabtretungen oder Verpfändungen der unter er- weitertem Eigentumsvorbehalt stehenden Ware sind nicht gestattet. Der Käufer hat die WALSER GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, wenn Dritte an der unter Eigentumsvor- behalt stehenden Ware Rechte begründen oder geltend machen wollen.

      7.4. Zusätzlicher Eigentumsvorbehalt für Kunden aus Deutschland - Erweiterter Eigentums- vorbehalt: Die von WALSER GmbH gelieferte Ware bleibt in deren Eigentum, bis sämt- liche Forderungen erfüllt sind, die WALSER GmbH gegenüber dem Kunden (jetzt oder zukünftig) zustehen.


  8. Überlassenes Bild- und Textmaterial

    1. Bei dem von der WALSER GmbH überlassenes Bild- und Textmaterial an den Kunden han- delt es sich um urheberrechtlich geschützte Texte und Lichtbildwerke.

    2. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum der WALSER GmbH. Jede Veröffentlichung von Bild- und Textmaterial von WALSER ist Dritten untersagt.

    3. Der Kunde hat das Bild- oder Textmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.


  9. Zahlung

    1. Zahlungen sind 30 Tage netto. Eingehende Zahlungen werden zunächst auf rückständige Verpflichtungen verrechnet. Als Zahlungseingang gilt der Tag der Barzahlung oder der Gutschrift auf unsere Bank- bzw. Postscheckkonten. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt nur erfüllungshalber.

    2. Alle Zahlungen haben spesenfrei zu erfolgen. Wechselkosten und Diskontspesen nach den Sätzen der Privatbanken gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen gelten erst als an dem Tag geleistet, an welchem wir über den Rechnungsbetrag verlustfrei in bar verfü- gen können. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen nach dem Sollzins unserer Hausbank. Vorzinsen können nicht gewährt werden.

    3. Aufrechnung und Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts bzw. der Einrede des nicht erfüllten Vertrages, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, wenn nicht Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von uns ausdrücklich nicht bestrit- ten werden. Die Abtretung von Ansprüchen gegen uns ist nur mit unserer schriftlichen Zustimmung zulässig.


  10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

    1. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist Hohenems (Österreich) oder das von uns be- stimmte Auslieferungslager. Erfüllungsort für die Zahlung ist Hohenems.

    2. Gerichtsstand für das Mahnverfahren sowie für alle Ansprüche aus Verträgen mit Voll- kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Son- dervermögen und Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand haben, ist Feldkirch (Österreich). Dies gilt auch für Ansprüche aus Wechseln und Schecks. Der Gerichtsstand Feldkirch ist auch dann maßgebend, wenn der Käufer unbekannten Aufenthalts ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt hat. Gegebenen- falls sind wir berechtigt, am ausländischen Gerichtsstand des Käufers zu klagen.

    3. Es gilt (für alle Rechtsverhältnisse im B2B-Bereich) österreichisches Recht.


  11. Bildrechte

    1. Die von WALSER erstellten und Kunden überlassenen Bilder und damit die Bildrechte dürfen nur für Waren verwendet werden die in Originalwebshops unserer Kunden an- geboten und verkauft werden. Ein Verkauf der Produkte und eine Verwendung unseres Bildmaterials auf Onlineplattformen, die auch gebrauchte Waren anbieten und die über keine separaten Shops für WALSER Waren verfügen oder auf denen verschiedene Anbie- ter dieselben Produkte verkaufen, ist nicht erlaubt.


  12. Allgemeines

    1. Die vorstehenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für die künftigen Abschlüsse aus der Geschäftsverbindung.

    2. Wir sind berechtigt, die aus dem Vertragsverhältnis anfallenden personenbezogenen Daten des Käufers für eigene Zwecke zu speichern, zu verändern, zu übermitteln und zu löschen. Der Käufer verzichtet auf eine gesonderte Benachrichtigung bei erstmaliger Speicherung von Daten zu seiner Person.

    3. Sollte eine Bestimmung unserer Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingun- gen unwirksam sein, bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

AGB

V1.19- 17.01.2023

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